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Familienrecht / Scheidung / Erbrecht

Streit Ehe Scheidung Familie Ehevertrag
Familienrecht / Scheidung:

Das Familienrecht umfasst - wie der Name schon sagt - alles, was mit Familien zu tun hat. In der Regel wird ein Rechtsanwalt erst dann eingeschaltet, wenn es zu Problemen gekommen ist.

Dabei geht es neben finanziellen Interessen immer um persönliche und vor allem auch private Beziehungen, weshalb das Familienrecht oftmals sehr emotional ist. Wir sind uns dieser schweren emotionalen Situation bewusst und gehen einfühlsam damit um. Wir wissen, dass es nicht angenehm ist, wenn man einer fremden Person eine so private Angelegenheit anvertrauen muss. Wir hören Ihnen gerne zu und werden natürlich nur diejenigen Informationen weitergeben, die für den Rechtsstreit notwendig sind. Wir sind nicht auf Tratsch aus, sondern wollen Ihnen in diesen besonderen Umständen helfen.

Wir vertreten Sie bei jeder Trennung, egal, ob Sie verheiratet waren oder nicht.

Da bei einer Trennung einer Lebensgemeinschaft oft auch Kinder betroffen sind, betreuen wir Sie auch bei Fragen rund um die gemeinsamen Kinder. Da beide Elternteile ein Recht darauf haben, ihre Kinder zu sehen, bemühen wir uns in diesen Fällen um eine einvernehmliche Lösung. Das entspricht auch dem Kindeswohl.

Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Belangen:

  • Scheidung

  • Ehegattenunterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Versorgungsausgleich

  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen

  • Gewaltschutzverfahren

  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft


Pärchen Beratung Vorsorge
Erbrecht:

Im Erbrecht geht es um die Vermögensnachfolge bei einem Erbfall, egal ob diese erst nach dem Tod durch die gesetzlichen Regelungen oder bereits vor dem Tod durch Rechtshandlungen des späteren Erblassers festgelegt wird. Natürlich uns bewusst, dass jeder Erbfall eine emotionale Angelegenheit ist. In dieser mental belastenden Situation stehen wir Ihnen einfühlsam mit Rat und Tat zur Seite.

Sie können jedoch für eine Regelung Ihrer Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten sorgen. Die Kontaktierung eines Rechtsanwalts kann bereits bei der Nachlassplanung vor dem Erbfall sowie bei einer Übertragung des Erbes schon zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) sinnvoll sein. Mit einer rechtssicheren Regelung kann Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen auf Ihre Erben übergehen. Dabei ist Nichtjuristen oft nicht bekannt, welch vielfältige Möglichkeiten und juristische Fallstricke es gibt. Wir erarbeiten mit Ihnen eine für Sie passende Lösung.


Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Erbauseinandersetzung

  • Pflichtteilsrecht

  • Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen

  • Analyse und Vorbereitung erbrechtlicher Regelungen

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Beratung und Begleitung bei allen Fragen in Erbfällen

  • Nachlassabwicklung

  • Erbscheinsverfahren