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Baurecht / Mietrecht / WEG-Recht

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Baurecht

Das Baurecht setzt sich aus zwei Rechtsgebieten zusammen: dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. In beiden Bereichen vertreten wir Sie sehr gerne.

Das private Baurecht umfasst die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für öffentliche und private Bauherren und Bauunternehmer, Subunternehmer oder Generalunternehmer und Bauträger.

Umfasst sind folgende Bereiche:

  • Einzelfragen zur VOB/B

  • Regelung von Vergütungsfragen und Nachtragsverhandlungen

  • Baubegleitende Rechtsberatung

  • Kündigung von Bauverträgen

  • Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung

  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen wegen

  • Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt

  • Beweissicherung durch Einleitung selbstständiger

  • Beweisverfahren und Einholung von Gutachten

  • Vereinbarung, Prüfung und Durchsetzung von Sicherheiten wie Gewährleistungsbürgschaften oder Patronatserklärungen

  • Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen

Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat in Bezug auf Bauvorhaben und städtebauliche Planung. Bauvorhaben meint dabei alles, was nicht nur vorübergehend mit dem Erdboden verbunden wird – darunter können auch Garagen oder einfache Erdaufschüttungen fallen.


Umfasst hiervon sind folgende Bereiche:

  • Versagung einer Baugenehmigung

  • Abrissverfügungen/ Nutzungsuntersagungen

  • Vorgehen gegen eine Baugenehmigung eines Nachbarn

  • Vorgehen gegen städtebauliche Vorgaben der Gemeinden


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Mietrecht

Das Wohnungsmietrecht hat für jeden Mieter eine erhebliche Bedeutung. Schließlich geht es um das eigene Zuhause. Auch dem gewerblichen Miet-/und Pachtrecht kommt jedoch eine essentielle Bedeutung zu, da in diesem Fall mit oder in den gemieteten Räumen der Lebensunterhalt verdient wird. Die gleiche finanzielle Bedeutung hat das Miet-/Pachtrecht auch für den Vermieter, der mit dem Miet-/Pachteinnahmen rechnet.

Der Unterschied eines Pachtvertrags zum Geschäftsraummietvertrag besteht darin, dass der Mieter lediglich das Mietobjekt nutzen darf, während er bei der Pacht zusätzlich aus der Pachtsache einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen darf (§ 581 BGB). In vielen Fällen, in denen das Inventar nach dem Vertrag überlassen wird, handelt es sich deshalb um Pachtverträge. Grundsätzlich gelten für den Pachtvertrag die gleichen Vorschriften wie für den Gewerbemietvertrag.


Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Prüfung und Erstellung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen bzw. Pachtverträgen

  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

  • Kündigung des Miet-/Pachtverhältnisses, bzw. Verteidigung gegen eine erfolgte Kündigung

  • Geltendmachung von Mietrückständen bei säumigen Mietern

  • Beratung und Durchsetzung von Mietminderungen

  • Geltendmachung von Mängelrechten

  • Beratung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen der Mietsache

  • Rückgewähr der Mietsicherheit (Kaution)

  • Räumung des Mietobjekts, bzw. Verteidigung gegen eine anstehende Räumung

  • Prüfung und anschließende Durchsetzung einer Mieterhöhung, bzw. Abwehr von unberechtigten

  • Mieterhöhungsverlangen

  • Beratung in Bezug auf die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen


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Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Recht)

Wohnungseigentümer­gemeinschaft meint, dass in einer Immobilie mehrere Wohnungen vorhanden sind, die unterschiedlichen Eigentümern gehören. Diese Wohnungen können dann von dem Eigentümer auch vermietet werden. Neben diesem sog. Sondereigentum gibt es noch Gemeinschaftseigentum, das von allen Eigentümern bzw. deren Mietern genutzt werden darf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der WEG sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.


Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Eigentümerversammlungen

  • WEG-Beschlüsse

  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • bauliche Veränderungen

  • Beschlussanfechtungen

  • Sonderumlagen

  • Hausgeldabrechnungen

  • Fragen der Verwaltung

  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum